Kind gegen Hannover 96: Erster Prozesstermin am Dienstag

Sportinformationsdienst
10.10.2022 - 21:48 Uhr
Lesedauer: 2 Minuten

Dienstag: Prozessbeginn zwischen Kind und Hannover 96
Dienstag: Prozessbeginn zwischen Kind und Hannover 96 - Foto: FIRO/FIRO/SID/

Vor dem Landgericht Hannover beginnt am Dienstag in mündlicher Verhandlung der Prozess zwischen Hannover 96 und Martin Kind.

Vor dem Landgericht Hannover beginnt am Dienstag (11.30 Uhr) in mündlicher Verhandlung der Prozess zwischen dem Fußball-Zweitligisten Hannover 96 und dem langjährigen Geschäftsführer Martin Kind. Der 78 Jahre alte Unternehmer wehrt sich gegen seine Abberufung "aus wichtigen Gründen", die der niedersächsische Traditionsverein Ende Juli bekannt gegeben hatte.

Per Einstweiliger Verfügung erzwang Kind allerdings Mitte August, sein Amt vorerst bis zum Abschluss des nun beginnenden Hauptverfahrens weiter ausüben zu dürfen. Dagegen hatte der Klub Widerspruch beim Oberlandesgericht Celle eingelegt, über die Berufung wurde noch nicht entschieden.

Bei dem Prozess schaut auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL) mit Blick auf die 50+1-Regelung ganz genau hin. Am Montag zitierten die Bild-Zeitung und die Neue Presse Hannover aus einem an Kind gerichteten Schreiben von DFL-Justiziar Jürgen Paepke. 

Paepke weist demnach darauf hin, dass das "uneingeschränkte Weisungsrecht" des Vereins gegenüber der Geschäftsführung (Kind) "eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur von der DFL GmbH als noch mit der 50+1-Regel vereinbar angesehen wird."

Sollte Kind das Verfahren gewinnen und seinen Posten behalten, hätte der Verein kein Weisungsrecht mehr. Dann sei "die Vereinbarkeit des Hannover-96-Vertrages mit der 50+1-Regel deutlich infrage gestellt, erst recht dann, wenn die Gesellschafterversammlung das Weisungsrecht nicht effektiv gegenüber einem weisungsgebundenen Geschäftsführer durchsetzen könnte", hieß es im Schreiben des DFL-Justiziars. 

Mit einer gerichtlichen Entscheidung im Hauptverfahren, bei dem ein persönliches Erscheinen der Beteiligten keine Pflicht ist, wird am Dienstag noch nicht gerechnet. Wahrscheinlich wird es einen weiteren Termin zur Verkündung des Urteils geben.