OLG Frankfurt: DFB-Regelwerk für Spielervermittler "teilweise unwirksam"

Sportinformationsdienst
30.11.2021 - 18:36 Uhr
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Foto: AFP/SID/INA FASSBENDER

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (OLG) hat Teile des DFB-Regelwerks für Spielervermittler für unwirksam erklärt. Der Richterspruch vom Dienstag bezieht sich auf einen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Agentur Rogon.

Gerechtfertigt sind laut dem OLG auf Grundlage der sogenannten "Meca-Medina-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "die Registrierungspflicht, die Verpflichtung der Bekanntgabe von Vergütungen und Zahlungen und das Verbot der Honorarzahlung an Spielervermittler für die Vermittlung von Minderjährigen".

Dagegen können allerdings "die Verpflichtung der Spielervermittler, sich allen Regelungen der FIFA und des DFB zu unterwerfen und das Verbot der prozentualen Beteiligung des Spielervermittlers an einem Weitertransfer bei bestimmten Vertragskonstellationen aus kartellrechtlicher Sicht nicht gebilligt werden".

Der DFB teilte mit, dass ihm "in den aus seiner Sicht wesentlichen Streitpunkten Recht gegeben" wurde. Der Verband wolle die Urteilsbegründung nun sorgfältig auswerten und dann über mögliche weitere Schritte entscheiden. 

Die OLG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat wegen "grundsätzlicher Bedeutung" die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.