Urteil im Dopingprozess gegen Vuskovic erneut vertagt

Sportinformationsdienst
17.03.2023 - 18:00 Uhr
Lesedauer: 3 Minuten

Der HSV-Verteidiger beteuert seine Unschuld
Der HSV-Verteidiger beteuert seine Unschuld - Foto: FIRO/FIRO/SID/

Das Urteil im Prozess gegen den wegen Dopingverdachts gesperrten Abwehrspieler Mario Vuskovic vom Hamburger SV ist erneut vertagt worden.

Das Urteil im Prozess gegen den wegen Dopingverdachts gesperrten Abwehrspieler Mario Vuskovic vom Fußball-Zweitligisten Hamburger SV ist erneut vertagt worden. "Wir haben ein anspruchsvolles und sehr anstrengendes Verfahren, wo für alle Beteiligten viel auf dem Spiel steht", sagte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Wir brauchen mehr Zeit, um Beratungen durchzuführen. Erst dann können wir eine tragfähige Entscheidung treffen." Innerhalb der kommenden zwei Wochen solle den Verfahrensparteien schriftlich eine Entscheidung zukommen. 

Die Verteidigung hatte zuvor einen Freispruch gefordert, Vuskovic selbst zeigte sich sehr emotional. "Ich bin unschuldig", sagte der 21-Jährige unter Tränen: "Ich habe im Sport niemals betrogen und werde das auch niemals tun. Was ich und meine Familie in den letzten Monaten durchmachen mussten, würde ich meinem ärgsten Feind nicht wünschen. Jeden Tag wünsche ich mir, dass dieser Albtraum zu Ende geht."

Er "halte den Dopingvorwurf völlig problemlos für nachgewiesen", erklärte dagegen Anton Nachreiner als Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses. Er werde allerdings keine "Einwendungen gegen eine Milderung" der eigentlich für solche Fälle vorgesehenen Sperre von vier Jahren vornehmen. "Wir haben keine Hinweise auf systematisches Doping", so Nachreiner: "Die Zielsetzung darf nicht sein, dass man die Leute kaputt macht und zu einem vorzeitigen Karrierende zwingt."

Bei einer am 16. September 2022 von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) genommenen Dopingprobe war körperfremdes Erythropoetin (EPO) bei Vuskovic nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz". Deshalb hatte ihn das DFB-Sportgericht am 15. November im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember das Ergebnis der A-Probe.

Ein unabhängiges Gutachten des kanadischen Dopingforschers Jean-Francois Naud sollte für den extra anberaumten dritten Verhandlungstag weitere Erkenntnisse liefern und offene Fragen klären. Der teilte mit, dass er bei der Analyse der Probe "keinerlei Fehler oder Unzulänglichkeiten" habe erkennen können. Anders als vom Sportgericht angedacht hatte Naud gemäß Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) allerdings keine C-Probe mit der Restmenge des Urins vornehmen dürfen. 

Neben dem sportlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes gegen Vuskovic.